AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Studio

Vertragsdauer/ Kündigung / Stornierung

Mitgliedschaften sind für die Dauer von mindestens 2 Kalendermonate schließbar. Die Kündigungsfrist beträgt 2 Kalendermonate.

10er - Karten für die Gruppenstunden auf der Matte haben eine Gültigkeit von 6 Monaten.

Einzel- und Duo Training-Stunden sind bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin stornierbar. Gruppenstunden vor Ort bis 12 Stunden und Online-Stunden bis zu einer Stunde vor Kursbeginn. Bei Versäumen einer Stornierung werden die Kosten im vollen Wert in Rechnung gestellt.

Alle Trainingseinheiten sind per Vorkasse zu begleichen. Entweder online über unser Buchungssystem Eversports, oder vor Ort. Unseren Stundenplan werden wir der Nachfrage anpassen, deshalb erlauben wir uns Änderungen im Kursplan vorzunehmen.

Urlaubsregelung

Wir schließen unser Studio zwei Wochen im August und an Weihnachten. In Schulferienzeiten (BaWü) passen wir unseren Kursplan entsprechend der Nachfrage an. An Feiertagen (BaWü) bleibt unser Studio geschlossen.

Haftungsausschluss

Gesundheitsbeeinträchtigungen und Verletzungen sind uns (Team Mind in Motion) mitzuteilen. Entweder den/die Trainer*in direkt kontaktieren oder per Anmeldeformular. Mind in Motion behält sich das Recht vor in fragwürdigen Fällen das Mitglied zu einem Arztbesuch zu raten oder das Training gegebenenfalls zu unterbrechen. Im Zweifelsfall raten wir dazu erst nach ärztlicher Absprache mit dem Training zu beginnen. Das gesundheitliche Risiko trägt der/die Teilnehmer*in selbst, das gilt für die Trainingseinheiten im Studio sowie für das Online-Training.

Für Wertsachen und Kleidung wird keine Haftung übernommen.

AGB

Mit dem Unterzeichnen des Vertrages erkennt das Mitglied die Allgemeine Geschäftsbedingungen von Mind in Motion an.

Ansteckende Krankheiten

Die Teilnehmer*innen dürfen den Kurs nicht mit ansteckenden Krankheiten besuchen. Covid 19: Bitte beachten Sie die aktuellen Corona-Verordnungen.

Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Vertragspartner verpflichten sich, eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende, wirksame Regelung zu treffen.

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